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Unfall - was nun?

Niemals zuerst mit der gegnerischen Versicherung Kontakt aufnehmen und Kontaktaufnahmen der gegnerischen Versicherung ablehnen. Nur so schützen Sie sich vor einer "einseitigen" Beratung, die nicht Ihre Interessen sondern die Interessen Ihres Gegners verfolgen.

Wegen des Interessenkonfliktes sollte der gegnerische Haftpflichtversicherer nicht gleichzeitig der Ratgeber des Geschädigten sein. Lassen Sie sich von der Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners nichts empfehlen und nichts diktieren. Sie lassen sich ja auch nicht Ihre Einkommenssteuererklärung vom Finanzamt erstellen.

Sie haben das Recht die Werkstatt Ihres Vertrauens mit der Reparatur des Unfallschadens zu beauftragen. Die gegnerische Versicherung hat kein Recht Ihnen eine Werkstatt vorzuschreiben. Außerdem haben Sie das Recht auf einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl.

KWR | kwr.reuber@kwr-hh.de Tel.: 040 76 39 59 48